Keine Mitnahme von E-Tretrollern in Bussen seit 1. Juni 2024
Der Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (VBN) folgt, wie zahlreiche andere Verbünde und Verkehrsunternehmen in Deutschland, der Sicherheitsempfehlung des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und untersagt seit dem 1. Juni 2024 vorerst die Mitnahme von E-Tretrollern in allen Bussen und Straßenbahnen innerhalb des Verbundes.
Sicherheit geht vor: Brandschutztechnische Gutachten haben nach einigen Vorfällen mit E-Tretrollern auf die unzureichenden Normen bei den in E-Tretrollern verwendeten Lithium-Ionen-Akkus hingewiesen. Aufgrund der bis dato fehlenden Angleichung der Norm an die Sicherheitsstandards anderer Elektrofahrzeuge wird die Mitnahme von E-Tretrollern in Bussen und Trams vorerst ausgeschlossen. Der Ausschluss gilt so lange, bis eine EU-weite Zertifizierung der Akkus gesetzlich geregelt ist oder die Hersteller für die am Markt verfügbaren E-Tretroller das Risiko nachweislich beseitigt haben.
Die Entscheidung zielt darauf ab, die Sicherheit der Fahrgäste und des Fahrpersonals zu gewährleisten.
Das Verbot gilt ausschließlich für E-Tretroller. Andere Elektrofahrzeuge wie E-Fahrräder, E-Rollstühle und E-Mobile sind von dieser Regelung nicht betroffen, da deren Batterien den höheren Sicherheitsanforderungen entsprechen. Aufgrund der größeren Fahrzeugbeschaffenheit von Eisenbahnen und einer anderen Beurteilung der sicherheitsrelevanten Möglichkeiten, wie schnelleres Entfernen in einen anderen Fahrzeugbereich sowie Trennung von Bereichen durch Türen ist dort die Mitnahme von E-Tretrollern weiterhin möglich.
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